Bad. Schachverband e. V.
Bernd Walther, Landesturnierleiter (LTL)

Verantwortlichkeiten bei Erhebung von Bussgeldern

Man beachte: Nachfolgende Bearbeitungen treffen nur auf überbezirkliche Bussgelder zu.
Die Bearbeitung innerhalb des Bezirks wird vom Bezirk selbst geregelt.

 

Ursache Verant
wortlicher
Aktion Info an Kopie
z. K. an
Verantwortlichkeit
wechselt an
Fehlverhalten eines Vereins/Spielers
im Spielbereich, welches ein Bussgeld erfordert
TL/Referent Entscheidung
inkl. Rechtsmittelbelehrung
Verein
o.Spieler
Schatzmeister
LTL
Schatzmeister
Verein/Spieler erhebt Einspruch
durch Zahlung einer Einspruchsgebühr
Schatzmeister Überwachung Konto
auf Einspruchsgebühren
LTL* TL/Ref. LTL*
Einspruchsfrist läuft ab,
ohne Zahlung einer Einspruchsgebühr
Schatzmeister Überwachung Konto
auf Bussgeldzahlung
--- --- ---
Zahlung des Bussgeldes erfolgt Schatzmeister Vorgang abgeschlossen TL/Ref. --- ---
Zahlungfrist des Bussgeldes läuft ab Schatzmeister Mahnung lt. VO §2.1.4
mit zusätzlichem Bussgeld
Verein
o.Spieler
TL/Ref ---
Zahlungfrist der 1. Mahnung läuft ab Schatzmeister Mahnung lt. VO §2.1.4
mit verdoppeltem Bussgeld
Verein
o.Spieler
TL/Ref
+LTL+Präs.
---
Zahlungfrist der 2. Mahnung läuft ab Schatzmeister Antrag auf Sperre beim LTL Verein
o.Spieler
TL/Ref
+LTL
+Präsidium
LTL
Verein/Spieler bietet Ratenzahlung an Schatzmeister Entscheidung über Annahme
Überwachung der Zahlungen
Verein
o.Spieler
Präsidium ---

* ersetze durch entsprechende Instanz, wenn TO/VO andere Personen vorsehen (z. B. im Frauen, Jugend, Seniorenbereich) oder für Einsprüchen bei höheren Instanzen (TG)


Stand vom Donnerstag 27. Januar 2005, erstellt von Bernd Walther