Bad. Schachverband e. V.
Bernd Walther,
Landesturnierleiter (LTL) im BSV
Landesspielausschuß
Inhalt
Landesspielausschuß 2002
Landesspielausschuß 2003
Landesspielausschuß 2004
Landesspielausschuß 2005
§ 13 Der Landesspielausschuss (LSA)
1. Der Landesspielausschuss besteht aus:
a) dem Landesturnierleiter (LTL) als Vorsitzenden,
dem Referent für Frauenschach,
einem Vorstandsmitglied der SJB,
einem gewählten Vertreter der badischen Vereine der Bundesligen,
einem gewählten Vertreter der badischen Meisterspieler,
dem Passstellenleiter,
dem Referent für Wertungen,
dem Referent für Schulschach,
dem Turnierleiter für Pokal- und Blitzmeisterschaften,
dem Referent für Seniorenschach,
b) den Turnierleitern der Bezirke,
den regionalen Turnierleitern (RTL).
2. Der LSA ist zuständig für den Spielbetrieb.
Dazu gehören:
a) Beratung und Beschlussfassung spieltechnischer Fragen,
b) Vermittlung und Besprechung aktueller
Turnierordnungsänderungen,
c) Aufstellung der Terminliste, Beratung bei Terminfragen,
d) Beratung und Besprechung der Durchführung sämtlicher
Turniere des BSV,
e) Vorschläge für die Freiplatzvergabe bei der BM.
3. Der Vertreter der Meisterspieler wird nach Abschluss des Schachkongresses von den Spielern der Badischen Meisterschaft und des Meisterturniers A gewählt.
4. Alle Anträge zur TO sind an den Präsidenten zu richten, der sie dem Vorsitzenden des LSA weiterleitet.
5. Der LSA tagt mindestens einmal im Jahr.
6. a) Der LSA hat die Befugnis, mit einer Mehrheit von zwei
Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen Änderungen für den
Spielbetrieb regelnden Ordnungen vorzunehmen.
b) Beschlossene Änderungen der TO treten mit Beginn der neuen
Spielperiode nach dem nächsten Verbandstag in Kraft, sofern
diese vor dem nächsten Verbandstag bekannt gemacht wurden und
dieser Verbandstag ihnen nicht widersprach, wozu ein
entsprechender Antrag gestellt werden muss.
Stand vom Freitag 14. Januar 2005, erstellt von Bernd Walther