Bad. Schachverband e. V.
Bernd Walther, Landesturnierleiter (LTL) im BSV

Landesspielausschuß

 

Inhalt

Landesspielausschuß 2002
Landesspielausschuß 2003
Landesspielausschuß 2004
Landesspielausschuß 2005

Satzungsbestimmungen

 

Satzungsbestimmungen

§ 13 Der Landesspielausschuss (LSA)

1. Der Landesspielausschuss besteht aus:
a) dem Landesturnierleiter (LTL) als Vorsitzenden,
dem Referent für Frauenschach,
einem Vorstandsmitglied der SJB,
einem gewählten Vertreter der badischen Vereine der Bundesligen,
einem gewählten Vertreter der badischen Meisterspieler,
dem Passstellenleiter,
dem Referent für Wertungen,
dem Referent für Schulschach,
dem Turnierleiter für Pokal- und Blitzmeisterschaften,
dem Referent für Seniorenschach,
b) den Turnierleitern der Bezirke,
den regionalen Turnierleitern (RTL).

2. Der LSA ist zuständig für den Spielbetrieb.
Dazu gehören:
a) Beratung und Beschlussfassung spieltechnischer Fragen,
b) Vermittlung und Besprechung aktueller Turnierordnungsänderungen,
c) Aufstellung der Terminliste, Beratung bei Terminfragen,
d) Beratung und Besprechung der Durchführung sämtlicher Turniere des BSV,
e) Vorschläge für die Freiplatzvergabe bei der BM.

3. Der Vertreter der Meisterspieler wird nach Abschluss des Schachkongresses von den Spielern der Badischen Meisterschaft und des Meisterturniers A gewählt.

4. Alle Anträge zur TO sind an den Präsidenten zu richten, der sie dem Vorsitzenden des LSA weiterleitet.

5. Der LSA tagt mindestens einmal im Jahr.

6. a) Der LSA hat die Befugnis, mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen Änderungen für den Spielbetrieb regelnden Ordnungen vorzunehmen.
b) Beschlossene Änderungen der TO treten mit Beginn der neuen Spielperiode nach dem nächsten Verbandstag in Kraft, sofern diese vor dem nächsten Verbandstag bekannt gemacht wurden und dieser Verbandstag ihnen nicht widersprach, wozu ein entsprechender Antrag gestellt werden muss.


Stand vom Freitag 14. Januar 2005, erstellt von Bernd Walther